Steuererklärung machen lassen in Steyr — natürlich von unserem Steuerbüro!
Sichern Sie sich alle möglichen steuerlichen Vorteile.
Der Termin für die nächste Steuererklärung rückt immer näher? Dann wenden Sie sich an Riha Steuerberatungsgesellschaft in Steyr! Wir erstellen unter anderem Steuererklärungen für:
Häufige Fragen an unsere Steuerkanzlei einfach beantwortet
Insbesondere, wenn Sie zum ersten Mal eine Steuererklärung abgeben, werden Sie großen Informationsbedarf haben. Im Folgenden finden Sie Antworten auf einige oft gestellte Fragen. Sollten weitere Unklarheiten bestehen, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie ausführlich und individuell.
Wie ist die Steuererklärung abzugeben?
Die Erklärung muss beim zuständigen Finanzamt eingehen. Dies kann persönlich, per Post oder elektronisch erfolgen. Beauftragen Sie einen Steuerberater, kümmert er sich um die Einreichung beim Finanzamt.
Was ist bei der Steuererklärung absetzbar?
Die gute Nachricht: Es können einige Posten abgesetzt werden. Dazu gehören zum Beispiel Pendlerpauschale, Homeoffice-Pauschale, Handwerkerkosten, Spenden, private Altersvorsorge, Kosten für die Kinderbetreuung und Werbungskosten um nur einige zu nennen.
Welche Unterlagen brauchen Sie für die Steuererklärung?
Erforderliche Dokumente sind allgemeine Angaben sowie Nachweise über Einkommen, Werbungskosten, Kinderbetreuungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen.
Was kostet die Steuererklärung bei Steuerberater?
Die kosten für eine Steuererklärung können sehr unterschiedlich ausfallen. Gerne geben wir Ihnen detaillierte Informationen im Rahmen eines persönlichen Gespräches.
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Als Arbeitnehmer müssen Sie in folgenden Fällen eine Steuererklärung anfertigen: bei Lohnsteuerfreibeträgen, Nebeneinkünften, Lohnersatzleistungen, Einzelveranlagung bei Ehe- und Lebenspartnern, Freibeträgen für Kinder, Steuerklassen bei Ehe- und Lebenspartnern, Scheidung und erneuter Heirat, Abfindung, Kapitalerträgen und Verlustvortrag. Bitte beachten Sie, dass das Finanzamt Sie auch zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern kann, sollten die genannten Situationen nicht auf Sie zutreffen.
Bis wann muss Steuererklärung abgegeben werden?
Die Erklärung ist bis zum 30. April des Folgejahres beim Finanzamt einzureichen. Wird die Jahressteuererklärung über FinanzOnline eingebracht, verlängert sich die Frist bis zum 30. Juni des Folgejahres.
Haben Sie weitere Fragen zu unseren Leistungen oder möchten Sie uns beauftragen? Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns online.
Wir sind für Sie da!